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   BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00   

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https://dejure.org/2001,23584
BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00 (https://dejure.org/2001,23584)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 1 D 8.00 (https://dejure.org/2001,23584)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2001 - 1 D 8.00 (https://dejure.org/2001,23584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von der Höchstmaßnahme wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit auf Grund einer Alkoholerkrankung - Anforderungen und Indizien für die Annahme der Schuldunfähigkeit - Dienstvergehen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen verübt oder im Zustand eines akuten Rausches gehandelt hat (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - BVerwGE 93, 358 ; Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 32.98 - m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats spricht gegen die Schuldunfähigkeit, wenn einschlägige Störungen im Dienst nicht aufgefallen sind und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betroffenen zum Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeiten nicht negativ beurteilt worden sind (vgl. Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10; Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O.).

    Die Unauffälligkeit im kundendienstlichen Bereich - wie hier über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr - spricht nach der Rechtsprechung des Senats gegen die Schuldunfähigkeit (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O.).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der ein planerisches, zielgerichtetes und folgerichtiges Vorgehen bei und nach den Tathandlungen als wichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen der Schuldfähigkeit anzusehen ist (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O., m.w.N.).

    Soweit die Sachverständige darauf hinweist, dass gegen die Schuldunfähigkeit auch der lange Zeitraum des Fehlverhaltens und die große Anzahl der Tathandlungen sprächen, steht dies ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Verletzung von Dienstpflichten durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge derartiger Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 ; vgl. auch BVerfG - 3. Kammer - Beschluss vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerfG, 21.12.1988 - 2 BvR 1522/88
    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Verletzung von Dienstpflichten durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge derartiger Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1983 - BVerwG 1 D 112.82 - BVerwGE 76, 87 ; vgl. auch BVerfG - 3. Kammer - Beschluss vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ; Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, 180 ; Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97

    Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBer B 1999, 39).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 97.97

    Vorsätzlicher Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zu voller Hingabe an den

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Die Feststellung der weiteren Tragbarkeit eines Beamten unter Hinweis auf ein Zusammenwirken von je für sich als Milderungsgrund nicht zureichenden Umständen, die je für sich genommen auch ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen könnten, wird vom Senat bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. z.B. Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 - m.w.N.; Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 97.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 1 D 39.95

    Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung des Dienstvergehens

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Zwar ist ein Geständnis grundsätzlich geeignet, in einem Disziplinarverfahren als mildernder Gesichtspunkt berücksichtigt zu werden (vgl. z.B. Urteil vom 8. November 2000 - BVerwG 1 D 52.99 - Urteil vom 23. Januar 1996 - BVerwG 1 D 39.95 -).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00

    Dienstvergehen wegen Stehlens einer Visa-Kreditkarte und Verwendung der bekannt

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bei Kernpflichtverletzungen der hier in Rede stehenden Art eine nachträgliche Schadenswiedergutmachung, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, kein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen kann (vgl. z.B. Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94

    Spielsucht pathologischer Natur als Grund für eine erhebliche Minderung der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
    Die Feststellung der weiteren Tragbarkeit eines Beamten unter Hinweis auf ein Zusammenwirken von je für sich als Milderungsgrund nicht zureichenden Umständen, die je für sich genommen auch ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen könnten, wird vom Senat bei Dienstvergehen, die grundsätzlich zur Höchstmaßnahme führen, abgelehnt (vgl. z.B. Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 - m.w.N.; Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 97.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1999 - 1 D 29.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beihilfebetrug zum Nachteil der

  • BVerwG, 08.11.2000 - 1 D 52.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Paketzusteller - Ablage von Paketen in

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM

  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 D 7.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Entnahme von Geld gegen ungedeckte

  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96

    Veruntreuung dienstlich erlangter Gelder durch einen Postbeamten als schweres

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98

    Entwendung von Gegenständen aus Güterwagen durch einen Bahnbeamten des mittleren

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 C 31/08

    Bebauungsplan, Präklusion, Abwägungsvorlage, Abwägungszwang, Abwägungsergebnis

    Insbesondere stand dem Gemeinderat der Antragsgegnerin bei der Beschlussfassung vom 25. Juni 2008 eine umfangreiche Abwägungsvorlage zur Verfügung, welche die zum Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen aufführte und diese dem Entscheidungsvorschlag jeweils gegenüber stellte (vgl. SächsOVG, NK- Urt. v. 4. Oktober 2000, SächsVBl. 2001, 34, 35; NK-Urt. v. 21. Januar 2002, SächsVBl. 2002, 142, 144; zur Abgrenzung von formellen und materiellen Mängeln bei unzureichenden Abwägungsvorlagen: SächsOVG, NK-Urt. v. 25. November 2002 - 1 D 8/00 -, UA S. 19).

    Eine konkrete Möglichkeit ist nur dann gegeben, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (ständige Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 1981, BVerwGE 64, 33, 38 f.; Beschl. v. 20. Januar 992, NVwZ 1992, 663, 664; SächsOVG, NK-Urt. v. 25. November 2002 - 1 D 8/00 -, UA S. 23 ff.).

    Dementsprechend genügt bei einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss über einen Bebauungsplan, wie er am hier ergangen ist, nicht die Annahme, dass einzelne Ratsmitglieder bei vollständiger Kenntnis aller Umstände in der Sache anders entschieden hätten (BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1992, a. a. O.; SächsOVG, NK-Urt. v. 25. November 2002 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00

    Braunkohlenplan, Regionalplan, Verfahrensfehler, Abwägung, Planerhaltung

    Nicht anders als beim Erlass eines Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1999, BVerwGE 110, 118 [125 f.]; SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -) ist die Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen bei einem Braunkohlenplan untrennbar mit dem Abwägungsgebot verbunden.

    Werden die zum Planentwurf vorgebrachten Einwendungen - namentlich die, für die mit dem Einwender in Wahrheit und entgegen dem zur Beschlussfassung vorgelegten Bericht keine Einigung erzielt werden konnte - nicht in die abschließende Abwägung eingestellt, liegt ein Ermittlungsfehler im Vorgang der planerischen Abwägung vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2001, BVerwGE 110, 118 [125 f.]; SächsOVG, NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).

    Anhand der dem Senat vorgelegten Planunterlagen zeichnet sich die erkennbare Möglichkeit ab, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1995, BRS 57 Nr. 22; SächsOVG, NK-Urt. v. 8.6.2000, SächsVBl. 2000, 216 [218]; NK-Urt. v. 25.11.2002 - 1 D 8/00 -).

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

    Der Senat hat beispielsweise keinen Grund gesehen, einen alkoholkranken Beamten gegenüber Beamten, die an einer anderen Krankheit leiden, zu privilegieren und die Alkoholkrankheit außerhalb der Anwendungsbereiche des § 20 StGB und der anerkannten Milderungsgründe selbständig mildernd zu berücksichtigen (Urteil vom 29. August 2001 BVerwG 1 D 8.00 ).

    In einem solchen Fall muss im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, dass er auch bei alkoholbedingt erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen eine Verletzung dieser Pflicht im Dienst aufbietet (vgl. z.B. Urteil vom 29. August 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01

    Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen

    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 29. August 2001 - BVerwG 1 D 8.00 - m.w.N.).

    Der Senat sieht keinen Grund, einen alkoholkranken Beamten gegenüber Beamten, die an einer anderen Krankheit leiden, zu privilegieren und die Alkoholkrankheit außerhalb der Anwendungsbereiche des § 20 StGB und der anerkannten Milderungsgründe selbständig mildernd zu berücksichtigen (Urteil vom 29. August 2001, a.a.O.).

    In einem solchen Fall muss im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, dass er auch bei alkoholbedingt erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen eine Verletzung dieser Pflicht im Dienst aufbietet (vgl. z.B. Urteil vom 29. August 2001, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Jedoch stellt die erst nach Entdeckung der Tat erfolgte Einräumung des Fehlverhaltens, sein Schuldanerkenntnis und Tilgungsversprechen sowie die letztlich vorgenommene Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, bei der hier vorliegenden Kernpflichtverletzung keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, a.a.O., MatR/II, Rn. 324d).

    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, ist ein "Geständnis" eines Beamten nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 1 D 8.00 - juris Rn. 69).

  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247

    Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins

    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen verübt oder im Zustand eines akuten Rausches gehandelt hat (BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 1 D 8.00 - juris Rn. 46; U.v. 16.3.1993 - 1 D 69.91 - juris Rn. 16 zu Bulimie; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2022, MatR/I Rn. 43a, 43c).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund Dienstvergehen;

    Denn selbst wenn die Einschätzung des Arztes zutreffen sollte, wäre die Aberkennung des Ruhegehalts nicht zu beanstanden, weil von einem Beamten im Hinblick auf die von ihm als selbstverständlich geforderte und langjährig geübte Pflichterfüllung erwartet werden muss, dass er auch bei verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen die Verletzung zentraler und leicht einsehbarer Kernpflichten aufbringt (BVerwG, Urt. v. 29.08.2001 - 1 D 8.00 - Urt. v. 23.10.2002, a.a.O.).

    Daher erlaubt selbst eine verminderte Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit es nicht, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen, wenn - wie hier - gegen zentrale Kernpflichten verstoßen worden ist, deren besonderes Gewicht jeder Finanzbeamte ohne weiteres erkennen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.2001, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Die spätere Einräumung des Fehlverhaltens und die Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages nach der Entdeckung, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, stellt keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2019, MatR/II, Rn. 324d).
  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im

    Hierzu ist der Beamte ohnehin zivilrechtlich und - hinsichtlich der Beihilfeleistungen - beamtenrechtlich verpflichtet (BayVGH, B.v. 26.10.2022 - 16a D 21.2136 - juris Rn. 50; BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, a.a.O. Rn. 324d).
  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und

    Demgegenüber stellt jedoch die erst nach Entdeckung der Tat erfolgte Einräumung der Straftaten sowie die letztlich vorgenommene Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2021, MatR/II, Rn. 324d).
  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kollegendiebstahls

  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.885

    Aberkennung des Ruhegehalts, Leitender Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A

  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958

    Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs

  • BVerwG, 03.07.2002 - 1 D 11.01

    Entwendung von Gegenständen der Dienstausstattung und Büromaterial in erheblichem

  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 14.01

    Veruntreuung von Geldern von einem Konto des Bahn-Sozialwerks (BSW) durch einen

  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 DB 2.04

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit eines Beamten -

  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 18.01

    Zugriff auf Nachnahmegelder durch einen Kassenbeamten der Post als Dienstvergehen

  • BVerwG, 10.04.2002 - 1 D 20.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Diebstahl als Dienstvergehen -

  • BVerwG, 08.12.2005 - 1 D 9.04
  • BVerwG, 26.08.2005 - 1 DB 3.05
  • BVerwG, 27.07.2005 - 1 DB 2.05
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